Die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D (RhD) aus dem Blut von RhD-negativen Schwangeren ist nun Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.
- Einlingsschwangerschaft
- Möglich ab 12. SSW (SSW 11+0)
- Fällt unter das GenDG und erfordert eine schriftliche Einwilligung
- Verhindert eine unnötige Anti-D-Prophylaxe
- Als neuer diagnostischer Test in der Limbach Gruppe mit hoher Spezifität und Sensitivität angeboten