Der Nachweis von IgG-, IgA- oder Komplement- C3-Ablagerungen an der dermoepidermalen Junktionszone mittels direkter Immunfluoreszenz bzw. von Autoantikörpern gegen die epidermale Basalmembran im Haut-Ak (IgA / IgG) und/oder BP180-Ak und BP230-Ak stellt eine zwingende Voraussetzung für die Diagnose einer Pemphigoid- Erkrankung dar.